Es betreuen Sie in Fragen des Verkehrsrechts:
Andreas Ehlen, Rechtsanwalt
Immer öfter versuchen Versicherungen im Rahmen einer Schadensabwicklung direkt mit den Geschädigten zu korrespondieren und versprechen eine „schnelle Abwicklung“.
Hierbei kommen allzu oft die Ansprüche der Geschädigten zu kurz, da die Versicherungen nur die Ansprüche regulieren, die auch tatsächlich geltend gemacht werden. Oft genug begnügen sich die Geschädigten mit den Zahlungen der Versicherungen in Sorge vor weiteren Kosten. Hierbei übersehen die Geschädigten, dass vom Unfallverursacher und dessen Haftpflichtversicherung auch die Rechtsverfolgungskosten zu erstatten sind, soweit berechtigte Forderungen geltend gemacht werden.
Hierunter fallen nicht nur die Anwaltskosten, sondern auch die Kosten für die Beauftragung eines eigenen Gutachters mit Ausnahme bei sogenannten Bagatellschäden. Gerne sind wir Ihnen bei der Suche nach einem Gutachter behilflich.
Neben den Reparaturkosten und den Kosten für die Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges stehen den Geschädigten in der Regel auch weitere Schadensersatzansprüche zu, wie Wertminderung, Nutzungsausfall und Auslagen. Hinzukommen Schmerzensgeld und unter Umständen der oft übersehene Haushaltsführungsschaden. Diese Positionen werden von den Versicherungen in aller Regel übergangen, wenn sie nicht ausdrücklich eingefordert werden.